Synopsen bei Rechtsänderungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung aus dem Bundesministerium der Justiz von 2008, dass Synopsen "bei Rechtsänderungen sinnvoll und oftmals unverzichtbar" seien (vgl. Bekanntmachung des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit vom 22. September 2008; siehe auch www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/RechtsdurchsetzungUndBuerokratieabbau/HandbuchDerRechtsfoermlichkeit_deu.pdf?__blob=publication File&v=2; hier zitiert aus S. 23, Rn. 35), und was hindert die Bundesregierung beim Versand von Diskussions-/Referentenentwürfen bzw. bei Zuleitung von Gesetzentwürfen an den Deutschen Bundestag eine Synopse (insbesondere bei umfangreichen Gesetzgebungsverfahren wie zuletzt beim Zweiten Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme oder Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) proaktiv zur Verfügung zu stellen?