Südafrika-Reise von 17 deutschen Neonazis und eines V-Mannes aus dem Umfeld des NSU im Oktober 1999
Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch BfV, BND und MAD; Kenntnisstand zur Reise: Organisatoren, Zweck und Programm der Reise, Kontaktpersonen, Schießtraining, Finanzierung der Reisekosten des V-Manns Tino Brandt, Kenntnisstand zu Mitgliedern der Reisegruppe: Waffenscheine, Strafermittlungen, Organisationszugehörigkeit, Herkunft, Verbindungen zu rechtsterroristischen Gruppierungen, Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen Beate Zschäpe; Unterrichtung anderer Bundesbehörden (BMI, Bundeskanzleramt, Ermittlungsbehörden) sowie des NSU-Untersuchungsausschusses<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)