Subventionen für das Kraftwerk Buschhaus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Millionensubventionen (siehe § 13g des Strommarktgesetzes) über die Kohlereserve für die kommenden vier Jahre für das Kraftwerk Buschhaus, nachdem der nahegelegene Braunkohletagebau Schöningen bereits jetzt erschöpft ist und das Kraftwerk deshalb bereits am 23. September 2016 vom Netz gegangen ist (siehe www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Kraftwerk-Buschhaus-Die-Kohle-ist-alle,buschhaus110.html), und mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Kohlebezug für das Kraftwerk Buschhaus im Rahmen der Kohlereserve (bitte aufschlüsseln nach finanzieller Höhe der jeweiligen Tagebaubezugsquelle)?