Stundung der Biersteuer vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Umfasst die vom Bundesministerium der Finanzen angekündigte Stundung der Biersteuer vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie (Manager-Magazin vom 6. April 2020) auch die Aussetzung von Steuerzahlungen für bereits verkauftes Bier, oder ist diese "Stundung" nur als Verzicht auf den Einzug von Steuern für derzeit nicht absetzbares Bier zu verstehen? <br /> <br /> Wird das Bundesministerium der Finanzen die Stundung der Biersteuer angesichts der Aussetzung von Großveranstaltungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie (Manager-Magazin vom 6. April 2020) bis mindestens zum 31. August 2020 über den 30. September 2020 hinaus verlängern, um vor allem den kleinen Brauereien, die in hohem Maße vom Absatz über Veranstaltungen abhängig sind, zu ermöglichen zunächst wieder Umsätze zu erzielen, bevor die Steuerschuld beglichen werden muss?