Studie zur Ermittlung eines Inflationsausgleichs für Grundsicherungsbeziehende
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung die für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) erstellte Studie von Irene Becker zur Ermittlung eines Inflationsausgleichs für Grundsicherungsbeziehende und deren Aktualisierung vom 12. April 2023 (www.dgb.de/++co++76dc9314-d900-11ed-8b1d-001a4a160123/Becker-Studie-zu-Regelsaetzen-und-Inflationsentwicklung.pdf) bekannt, in der unter anderem gezeigt wird, dass sich das inflationsbedingte Bruttodefizit eines alleinstehenden bzw. alleinerziehenden Beziehers von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Regelbedarfsstufe I, Zweites und Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB II und SGB XII) auf rund 575 Euro im Jahr 2022 belief und das Nettodefizit bei einer entsprechenden arbeitslosen Person rund 475 Euro betrug, und plant die Bundesregierung eine Zahlung, um diese inflationsbedingte Unterschreitung des Existenzminimums aus 2022 nachträglich auszugleichen?