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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-297701

Studie zu Wartezeiten auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung die aktuelle Studie der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (RitterRupp et al., 2023, https://doi.org/10.5281/zenodo. 7599322), der zufolge die durchschnittliche Wartezeit zwischen dem Erstgespräch in einer psychotherapeutischen Praxis und dem Beginn der Psychotherapie 139 Tage beträgt und die Wartezeiten in ländlichen Regionen noch länger ausfallen, insbesondere vor dem Hintergrund der prognostizierten Zunahme der Inanspruchnahme vertragspsychotherapeutischer Leistungen um 23 Prozent bis zum Jahr 2033 (vgl. Zi, 2023, www.zi.de/) sowie den gestiegenen psychischen Belastungen insbesondere bei Kindern und Jugendlichen infolge der Corona-Pandemie (COPSY-Studie, www.uke.de/kliniken-institute/kliniken/kinder-und-jugendpsychiatrie-psychotherapie-und-psychosomatik/forschung/arbeitsgruppen/child-public-health/forschung/copsy-studie.html), bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dieser Studie, und auf Grundlage welcher Daten kommt die Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass eine Bedarfsplanungsreform nicht notwendig sei, sondern Sonderbedarfszulassungen ein ausreichendes Instrument seien, um die ambulante psychotherapeutische Versorgung zukünftig sicherzustellen (www.aerzteblatt.de/nachrichten/140825/Bundeskabinett-beschliesst-Empfehlungen-zur-Kindergesundheit)?