Studie zu den Zugriffsmöglichkeiten auf das Ausländerzentralregister durch Behörden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Ergebnissen der am 13. Januar 2022 veröffentlichten Studie "Das Ausländerzentralregister – eine Datensammlung außer Kontrolle" der Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF), die zu dem Schluss kommt, dass zu viele Behörden ohne zureichende Kontrolle auf zu viele Daten des Ausländerzentralregisters (AZR) für zu unterschiedliche Zwecke zugreifen können, und die ein von der GFF in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten von Prof. Matthias Bäcker von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ergänzt, wonach das AZR das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das Diskriminierungsverbot sowie grundlegende europarechtliche Datenschutzstandards verletzt, und beabsichtigt die Bundesregierung nunmehr, initiativ zu werden, um das AZR aufzulösen oder zumindest verfassungs- und europarechtskonform auszugestalten?