Strukturförderung durch die geplante "Deutsche Engagementstiftung"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Strukturförderung innerhalb der geplanten "Deutschen Engagementstiftung (DES)" auch kleinen, lokalen Initiativen bürgerschaftlichen Engagements zu Gute kommen wird, und plant sie im Rahmen der Fördersäule "Engagierte Stadt" der Stiftung (siehe Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement", UA-Drucksache 19/012) – anders als im Bundesprogramm "Engagierte Stadt" – auch kommunale Initiativen in Städten unter 10 000 Einwohnern und über 100 000 Einwohnern zu fördern? <br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass durch die geplante "Deutsche Engagementstiftung (DES)" auch eine langfristige und kontinuierliche Strukturförderung bzw. Strukturpolitik im Engagementbereich erfolgen kann (siehe Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement", UA-Drucksache 19/012), obwohl die Stiftung maßgeblich von vom Bundestag für jedes Fiskaljahr zu bewilligenden Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt finanziert werden soll, und wann wird die Stiftung nach dem aktuellen Zeitplan des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend ihre Arbeit aufnehmen?