Strukturelle Förderung von Trägern der Täterarbeit im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der gesetzlichen Schaffung einer Möglichkeit der Anordnung verpflichtender sozialer Trainingskurse (Anti-Gewalt-Training) im Gewaltschutzgesetz eine strukturelle Förderung von Trägern solcher Täterarbeit, um flächendeckende Strukturen nachhaltig zu schaffen und ggf. bereits eine freiwillige Wahrnehmung von Trainings zu vereinfachen?