Strom-Übertragungsnetze in öffentlicher Hand bündeln nach dem Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Überführung der vier Stromübertragungsnetze in die öffentliche Hand, Gründung einer Bundes-Infrastrukturgesellschaft für den Netzbetrieb, Festschreibung bundeseinheitlicher und sozial gerechter Netzentgelte, Verbot von Stromsperren