Streumunition nicht wieder zulassen - Gegen ein Protokoll über Streumunition zum CCW
Sicherstellung der Einhaltung der Bestimmungen des Osloer Übereinkommens über Streumunition (CCM) durch Ablehnung widersprechender oder relativierender völkerrechtlicher Instrumente, Versagung der Zustimmung zum Protokoll VI "Streumunition" des VN-Waffenübereinkommens (CCW) im Fall der Nichtannahme des Protokolls durch sämtliche CCM-Vertragsstaaten oder der Einschränkung des mit dem CCM erreichten Standards