Streitkräfteeinsatz zur Terrorabwehr - die Solidaritätsklausel des Artikels 222 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
<span>Einsatz von Streitkräften in der EU zur Terrorabwehr, Auslegung der Solidaritätsklausel des Artikels 222 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union), Verhältnis zum Grundgesetz, Durchführung von Militäreinsätzen, Führungsstruktur und Kommandogewalt, Gerichtsbarkeit, Bereitstellung von Mitteln und Fähigkeiten der Bundeswehr und der Streitkräfte anderer EU-Mitgliedstaaten, Parlamentsvorbehalt für Auslandseinsätze der Bundeswehr, Bestimmungen des Grundgesetzes zur Legitimation von Streitkräfteeinsätzen, GG Art. 87a</span>