Streitbeilegungsverfahren im Austrittsabkommen zwischen Großbritannien und der EU
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Interpretiert die Bundesregierung Artikel 3 und Artikel 6 aus Annex 4 des Protokolls zu Irland/ Nordirland zum Austrittsabkommen des Vereinigten Königreichs aus der EU so, dass im Rahmen des Streitbeilegungsverfahren nach Artikel 170 bis 181 des Austrittsabkommens nur prozedurale Streitfragen geklärt werden können und keine materiell-rechtlichen Streitfragen, also Fragen zur Auslegung von EU-Normen im Um- welt-, Sozial- und Steuerbereich?