Streichung Senegals von der Liste sicherer Herkunftsstaaten nach der Strafverschärfung für homosexuelle Handlungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung angesichts der am 11. März 2026 vom senegalesischen Parlament verabschiedeten massiven Strafverschärfungen bei homosexuellen Handlungen und einer Verhaftungswelle von LGBTQ* (https://taz.de/LGBTQRechte-in-Senegal/!6162042) den Senegal unverzüglich per Rechtsverordnung von der Liste sicherer Herkunftsstaaten (Anlage II zu § 29 des Asylgesetzes) streichen, und wenn nein, warum nicht?