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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-35808

Streichung des Paragraphen 53a Absatz 2 SGB II

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, den mit den Stimmen aller Bundesländer mit Ausnahme von Sachsen gefassten Beschluss der 87. Arbeits-und Sozialministerkonferenz vom November 2010 umzusetzen, der die Bundesregierung auffordert, den § 53a Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zu streichen (bitte unter Angabe des gegebenenfalls geplanten Umsetzungszeitpunkts), und wenn nein, aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit, den § 53a Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zu streichen, der nach Auffassung der Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder einen Widerspruch zu der Notwendigkeit, Ältere verstärkt in Beschäftigung zu bringen, darstellt, da er die Grundlage dafür bildet, dass erwerbsfähige Hilfebedürftige, denen nach Vollendung des 58. Lebensjahrs mindestens für die Dauer von zwölf Monaten keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten werden konnte, nicht mehr als arbeitslos gelten?