Streichung des Artikels 20 im Entwurfstext zur Revision der EG-Öko-Verordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie setzt sich die Bundesregierung auf EUEbene dafür ein, den im momentanen Entwurfstext zur Revision der EG-Öko-Verordnung enthaltenen Artikel 20 ersatzlos zu streichen, oder welche Haftungsregelungen plant die Bundesregierung zum Schutz von Ökolandwirten und Ökoverarbeitern zu erlassen, wenn der genannte Artikel nicht gestrichen wird?