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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-283974

Streichung der Vorrangregelung in § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB II

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung meine Ansicht, dass die Vorrangregelung in § 16 Absatz 2 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), also dass erwerbsfähige Leistungsberechtige von einer Förderung zur beruflichen Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen sind, sofern diese Maßnahme auf ein förderfähiges Fortbildungsziel nach § 2 Absatz 1 des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes vorbereitet, nicht mehr sinnvoll und zeitgemäß ist, wenn der zusätzliche Bürokratieaufwand, den zusätzlichen Zeit- und sonstigen Aufwand für die ausbildungssuchenden Personen und damit in der Konsequenz abnehmende Förderzahlen in Mangelberufen wie z. B. der Erzieherinnen- bzw. Erzieherausbildung mit in Rechnung gezogen werden (bitte mit Begründung)? <br /> <br /> Teilt die Bundesregierung meine Ansicht, dass die Vorrangregelung in § 16 Absatz 2 Satz 2 SGB II gestrichen werden muss, um die enormen doppelten Bürokratiekosten zu senken, die Motivation von ausbildungsfähigen Leistungsbeziehenden zu erhalten und in der Konsequenz die Förderzahlen in Mangelberufen wie z. B. von Erzieherinnen und Erziehern zu erhöhen, gerade auch vor dem Hintergrund, dass beide Leistungen aus dem Bundeshaushaushalt finanziert werden?