Streichung der sogenannten Hafenquerspange aus dem Entwurf für den neuen Investitionsrahmenplan sowie Einstufung der Priorität
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft der Medienbericht der „Harburger Anzeigen und Nachrichten“ vom 10. September 2011 zu, wonach die Verlängerung der A26 von der A7 bis zur A1 (die sogenannte Hafenquerspange) im Entwurf für den neuen Investitionsrahmenplan 2011 bis 2015 nicht mehr vorgesehen ist, und welche Priorität misst die Bundesregierung der Hafenquerspange im Vergleich zu den weiteren in Norddeutschland geplanten Projekten zum Ausbau von Autobahnen, Schienenwegen und Wasserstraßen zu?