Streichung der behördlichen Regelbearbeitungsdauer bei Genehmigungen zur Durchführung von Großraum- und Schwerlasttransporten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welcher Anlass hat die Bundesregierung dazu bewogen, im Zuge von Änderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO zu den §§ 29 und 46 StVO) nach mir vorliegenden Informationen der ersatzlosen Streichung der Regelbearbeitungsdauer der Genehmigungsbehörden zur Durchführung von Großraum- und Schwerlasttransporten von 14 Tagen den gesetzgeberischen Weg zu ebnen, und zu welchem Zeitpunkt ist eine Evaluierung dieser, möglicherweise für die Logistikbranche mit zunehmenden praxisrelevanten Einschränkungen termingerechter Lieferungen, verbundenen Modifizierung vorgesehen?