Streckenverlauf der B 110-Ortsumfahrung Zirchow
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen rechtlichen Entscheidungsspielraum zur Festlegung des Streckenverlaufs der B 110-Ortsumfahrung Zirchow hat die Bundesregierung, wenn die Straßenbauverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ihr für diese Ortsumfahrung im Ergebnis eines Variantenvergleichs eine Vorzugsvariante vorgelegt hat, und unter welchen Voraussetzungen könnte eine Abweichung von der Vorzugsvariante des Landes Mecklenburg-Vorpommern durch ein verwaltungsbehördliches oder parlamentarisches Verfahren auf Bundesebene erreicht werden?