Strahlungsquellen im Geltungsbereich der Strahlenschutzverordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum befinden sich 70 Prozent der hochradioaktiven Strahlungsquellen nicht mehr im Geltungsbereich der Strahlenschutzverordnung (vgl. Unterrichtung der Bundesregierung zu „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahre 2015“ (Bundestagsdrucksache 18/13180), Kapitel III, Unterpunkt 6.2, S. 25), und welche Isotope waren die zahlenmäßig größten innerhalb dieser Gruppe, die sich nicht mehr im Geltungsbereich befinden?