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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-246652

Strahlenexposition von Feuerwehreinsatzkräften

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Feuerwehreinsatzkräfte gemäß dem Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung, kurz Strahlenschutzgesetz, keine beruflich strahlenexponierten Personen sind (vgl. § 5 Absatz 7 Satz 2 und 3 des Strahlenschutzgesetzes &ndash; StrlSchG), und teilt sie die Auffassung, dass der Dosisrichtwert von 15 mSv je Einsatz zum Schutz von Sachwerten der im Jahr 2003 eingeführten Feuerwehrdienstvorschrift 500 (FwDV 500) nicht in Widerspruch zu Artikel 53 der Strahlenschutz-Grundnormenrichtlinie 2013/59/ Euratom steht, die durch das StrlSchG in deutsches Recht umgesetzt wurde (bitte ausführlich erläutern und begründen)?