Strafverschärfung für Wohnungseinbruchsdiebstähle
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was soll sich nach den Plänen der Bundesregierung zur Strafverschärfung für Wohnungseinbruchsdiebstähle im Strafgesetzbuch sowie in der Strafprozessordnung konkret ändern, und werden, nach Einschätzung der Bundesregierung, diese Änderungen dazu führen, dass die hohe Zahl der Einbrüche tatsächlich sinkt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Aufklärungsquote bei diesen Delikten sehr niedrig ist (bundesweit bei 15,2 Prozent, vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik 2015, S. 3, www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2016/pks-2015.pdf?_blob=publicationFile) und sich Einbrecher von einer höheren Strafandrohung nicht abschrecken lassen, solange dieses Defizit der Strafverfolgung andauert – zumal der Täterkreis überwiegend aus umherziehenden, oft europaweit operierenden, kriminellen Banden besteht?