Strafverfolgung von politischen Protestgruppen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, wonach eine Aufforderung der Regierung zum Handeln durch eine Gruppierung trotz der Begehung von Straftaten Respekt für das politische System der Bundesrepublik Deutschland zum Ausdruck bringe und sich daher nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten könne (vgl. www.tichyseinblick.de/meinungen/haldenwang-letzte-generation-verfassungsschutz-gesinnungsschutz/)?