Strafverfolgung von Personen mit einem Internethandel mit verschreibungspflichtigen bzw. dem Betäubungsmittelgesetz unterliegenden Arzneimitteln
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Maße erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung eine Strafverfolgung für Verkäufe im Internet durch Privatpersonen insbesondere von verschreibungspflichtigen bzw. dem Betäubungsmittelgesetz unterliegenden Arzneimitteln, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, entsprechende Betreiberplattformen, über die solche Arzneimittel von Privatpersonen gehandelt werden, rechtlich in die Pflicht zu nehmen?