Strafverfolgung von nach Marokko abgeschobenen Asylbewerbern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob abgeschobene marokkanische Asylbewerber, die in Deutschland straffällig geworden sind, nach der Ankunft in ihrem Heimatland für die in Deutschland begangenen Straftaten belangt werden?