Strafverfahren wegen Beihilfe zu unerlaubter Einreise bzw. Einreise ohne Aufenthaltstitel seit 2010
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Strafverfahren seit 2010 wegen Beihilfe zu unerlaubter Einreise bzw. Einreise ohne Aufenthaltstitel (§ 95 Absatz 1 Nummer 2 und 3, Absatz 2 Nummer 2 AufenthG) gegen Verpflichtungserklärer oder Einlader von Ausländern zu Besuchen in Deutschland, wenn jene Ausländer nach dem Besuchsanlass hierzulande verbleiben oder Asyl beantragen (bitte nach Zahl/Jahr, Zahl tatverdächtiger deutscher Parlamentarier, Verfahrensveranlassungen durch Behörden bzw. durch Strafanzeigen Behörden-Externer aufschlüsseln), und welche Weisungen erließ die Bundesregierung auch im nachgeordneten Bereich wie dem BAMF ggf. dahin, in solchen Fällen Strafverfahren gegen die Verpflichtungserklärer oder Einlader zu veranlassen?