Straftaten durch die am 18. Juli 2025 vom Flughafen Leipzig nach Kabul abgeschobenen Afghanen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele der am 18. Juli 2025 vom Flughafen Leipzig nach Kabul abgeschobenen 81 afghanischen Staatsbürger waren nicht aufgrund der Straftatbestände Sexualdelikt, Mord, Todschlag, schwere Körperverletzung, Brandstiftung, Eigentumsdelikt oder Betäubungsmittelkriminalität in Haft oder Abschiebegewahrsam, und welche konkreten Straftaten wurden ihnen angelastet (bitte die betreffenden Fälle einzeln aufschlüsseln)?