Straftatbestand für sogenannte Stalleinbrüche
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundeslandwirtschaftsministerin vor dem Hintergrund, dass die FDP-Fraktion vor einem Jahr einen Antrag zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit für Organisationen, die zum Gesetzesbruch aufrufen, eingebracht hat („Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“, Bundestagsdrucksache 19/2580) und die Bundesministerin erklärt hat, dass sie stattdessen beabsichtigt, einen eigenen Straftatbestand etwa für sogenannte Stalleinbrüche einzuführen, hierzu eine entsprechende Initiative, und wenn ja, wann ist damit zu rechnen (www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/1209016/kloeckner-zu-peta-wir-brauchen-keine-selbsternannte-stallpolizei)?