Straftatbestand der Volksverhetzung durch den Film "Innocence of Muslims"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche rechtlichen bzw. sonstigen Schritte prüft die Bundesregierung bzw. unternimmt sie, um eine (weitere) öffentliche Aufführung des Films „Innocence of Muslims“ (Unschuld der Muslime) bzw. des ca. 14-minütigen Auszugs zu verhindern, und sind der Bundesregierung rechtliche bzw. sonstige Schritte Dritter gegen die Macher bzw. öffentliche Aufführung in Deutschland bekannt?