... Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen (... StrÄndG)
Beseitigung der Regelungslücke betr. unlautere Beeinflussung bei Verordnungs-, Abgabe- oder Zuführungsentscheidungen in akademischen Heilberufen und in Gesundheitsfachberufen: Schaffung eines neuen Straftatbestandes der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen, Zulässigkeit der TKÜ in besonders schweren Fällen und des sog. erweiterten Verfalls; Aufhebung der Differenzierung zwischen Bestechlichkeit und Bestechung betr. erweiterter Verfall nach Nichtigkeitserklärung der Regelung zur Vermögensstrafe; Einschränkung von Grundrechten betr. Postgeheimnis und Fernmeldegeheimnis;<br /> Einfügung § 299a sowie Neufassung §§ 300 und 302 Strafgesetzbuch und Änderung § 100a Strafprozessordnung<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Großen Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. März 2012 zur Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit (GSSt 2/11)<br /> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 2002 zur Unvereinbarkeit des § 43a StGB (Vermögensstrafe) mit dem Grundgesetz (2 BvR 794/95)<br /> Wiedervorlagen siehe BR-Drs 16/15 GESTA 18. WP C042 sowie BR-Drs 360/15 GESTA 18. WP C080