... Strafrechtsänderungsgesetz zur Änderung des Sexualstrafrechts (... StrÄndG)
Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung durch teilweise Neugestaltung des Sexualstrafrechts: Strafbarkeit sexueller Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer betroffenen Person ("nichteinvernehmliche sexuelle Handlung") als neuer Grundtatbestand, legaldefinierte Vergewaltigung als Regelbeispiel eines besonders schweren Falls, Anpassung der bisherigen Qualifikationstatbestände, Neusortierung der Missbrauchstatbestände unter Einbeziehung der sog. Überraschungsfälle und der Widerstandsunfähigkeit; Abstufung exhibitionistischer Handlungen und Erregung öffentlichen Ärgernisses zur Ordnungswidrigkeit;<br /> Änderung, Neufassung und Umsortierung §§ 174 bis 179, Aufhebung §§ 183 und 183a sowie Folgeänderung in weiteren 5 §§ Strafgesetzbuch, Einfügung §§ 118a und 119a Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Folgeänderungen in weiteren 4 Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA C076 und C101