... Strafrechtsänderungsgesetz - Wahldelikte - (... StrÄndG) (G-SIG: 15019577)
<strong>Inhalt:</strong> Änderung § 108d Strafgesetzbuch: Ausdehnung der Strafbarkeit des Versprechens geldwerter Vorteile auf die Eintragung in Unterstützungslisten für neue Wahlvorschlagsträger oder das Unterschreiben von Bürgerbegehrenslisten. Es entstehen keine wesentlichen Kosten.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Wahl/Änderung § 108d StGB betr. Wahldelikte * Strafgesetzbuch/ Änderung § 108d StGB betr. Wahldelikte