... Strafrechtsänderungsgesetz - Vermögensstrafe - (G-SIG: 11020423)
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch C81, C96 und C99 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Einführung einer neuen Sanktion "Vermögensstrafe" zur verbesserten Bekämpfung schwerer Drogendelikte, insbesondere auch des organisierten Drogenhandels, Orientierung an der Höhe des Vermögens des Täters, Sicherstellung von Vermögensgegenständen bereits im Ermittlungsverfahren im Wege der Arrestanordnung; Einfügung eines § 43a und Änderung weiterer §§ Strafgesetzbuch, Einfügung eines § 34a Betäubungsmittelgesetz, Einfügung der §§ 111o und 459i sowie Ergänzung des § 460 Strafprozeßordnung, Änderung der §§ 5, 15, 34 und 46 Bundeszentralregistergesetz, von Art. 293 Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch und des § 2 Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Vermögenstrafe/Einführung bei Drogenkriminalität * Drogenhandel/ Einführung einer Vermögensstrafe * Rauschgiftkriminalität/Einführung einer Vermögensstrafe * Organisierte Kriminalität/Vermögensstrafe bei Drogendelikten * Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch/Einfügung eines § 43a und Änderung weiterer §§ StGB betr. Vermögensstrafe und Änderung von Art. 293 EGStGB * Betäubungsmittelgesetz/Einfügung § 34a BtMG betr. Vermögensstrafe * Strafprozeßordnung/Einfügung §§ 111o und 459i StPO sowie Änderung § 460 StPO betr. Vermögensstrafe * Bundeszentralregistergesetz/Änderung §§ 5, 15, 34 und 46 BZRG betr. Vermögensstrafe * Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen/ Änderung § 2 Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen betr. Vermögensstrafe