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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-189735

... Strafrechtsänderungsgesetz (... StrÄndG) (G-SIG: 10020250)

Stage enactedUpdated 16d ago

<b>Bezug:</b> Gesetzentwürfe ähnlicher Materie siehe C02 und C35 <br><br><b>Inhalt:</b> Neuregelung der Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in § 56 Abs. 2 StGB, Erweiterung des Anwendungsbereichs von § 57 Abs. 2 StGB (Aussetzung eines Strafrestes), Regelung für das Zusammentreffen mehrerer lebenslanger Freiheitsstrafen; Änderung versch. §§ StGB und StPO sowie der §§ 78a und 78b GVG, des § 34 Betäubungsmittelgesetz und des § 103 Arbeitsförderungsgesetz, Änderung von Artikel 293 und Einfügung eines Artikels 316 StGB, Änderung des § 14a Wehrstrafgesetz und Einfügung eines Artikels 6 Einführungsgesetz zum Wehrstrafgesetz, Änderung des § 103 AFG. Es fallen keine Kosten an. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Änderung des Strafrechtsänderungsgesetzes (Strafaussetzung zur Bewährung) gem. Anlage: 1. Streichung der Vorschrift eines Schuldausgleichs bei Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus oder in der Entziehungsanstalt im Zuge einer Strafvollstreckung in Art.1 Nr.15 Buchstabe d (§ 67 Abs.6 StGB) 2. Nichtanwendbarkeit der Strafvollzugsunterbrechung im Krankheitsfall auf den Strafrest in Art.2 Nr.4 (§ 454b Abs.2 StPO) 3. Aufnahme der Strafunterbrechung aus Gesundheitsgründen in die StPO in Art.2 Nr.4a -neu- (§ 455 Abs.4 StPO), in Nr.6a -neu- (§ 462 Abs.3 Satz 2 StPO) und in Art.5a -neu- (Art.6 EGWStG); Gemeinsame Abstimmung im Deutschen Bundestag über die Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Aussetzung eines Strafrestes/Neuregelung der Strafaussetzung zur Bewährung und der Aussetzung eines Strafrestes aufgrund der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs * Bundesgerichtshof/ Neuregelung der Strafaussetzung zur Bewährung und der Aussetzung eines Strafrestes aufgrund der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs * Lebenslange Freiheitsstrafe/Regelung der Strafaussetzung zur Bewährung, u.a. bei Zusammentreffen mehrerer lebenslanger Freiheitsstrafen oder auch lebenslager und zeitiger Freiheitsstrafen * Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch/Änderung versch. §§ StGB, des Artikels 293 EGStGB sowie Einfügung eines Artikels 316 EGStGB betr. Neuregelung der Strafaussetzung zur Bewährung * Strafprozeßordnung/Änderung versch. §§ StPO betr. Neuregelung der Strafaussetzung zur Bewährung * Betäubungsmittelgesetz/Änderung des § 34 Betäubungsmittelgesetz betr. Neuregelung der Strafaussetzung zur Bewährung * Einführungsgesetz zum Wehrstrafgesetz/Änderung des § 14a Wehrstrafgesetz und Einfügung eines Artikels 6 Einführungsgesetz zum Wehrstrafgesetz betr. Neuregelung der Strafaussetzung zur Bewährung * Arbeitsförderungsgesetz/Änderung des § 103 AFG betr. Neuregelung der Strafaussetzung zur Bewährung * Strafvollstreckung/Änderung des Strafrechtsänderungsgesetzes (Strafaussetzung zur Bewährung) gem. Anlage: 1. Streichung der Vorschrift eines Schuldausgleichs bei Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus oder in der Entziehungsanstalt im Zuge einer Strafvollstreckung in Art.1 Nr.15 Buchstabe d (§ 67 Abs.6 StGB) 2. Nichtanwendbarkeit der Strafvollzugsunterbrechung im Krankheitsfall auf den Strafrest in Art.2 Nr.4 (§ 454b Abs.2 StPO) 3. Aufnahme