... Strafrechtsänderungsgesetz (... StrÄndG) (G-SIG: 10020114)
<b>Bezug:</b> Gesetzentwurf gleicher Materie siehe auch C32 und C34 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 177 bis 179 StGB: Ausdehnung der Straftatbestände der Notzucht, sexuellen Nötigung und des sexuellen Mißbrauchs Widerstandsunfähiger auf den ehelichen Bereich; Einführung eines § 171b GVG: Ergänzung der Vorschriften über den Ausschluß der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung zur Verbesserung des Schutzes der Intimsphäre von Zeuginnen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strafgesetzbuch/Änderung der §§ 117 bis 179 StGB: Ausdehnung der Straftatbestände der Notzucht, sexuellen Nötigung und des sexuellen Mißbrauchs Widerstandsunfähiger auf den ehelichen Bereich * Vergewaltigung * Ehegatte/Änderung der §§ 117 bis 179 StGB: Ausdehnung der Straftatbestände der Notzucht, sexuellen Nötigung und des sexuellen Mißbrauchs Widerstandsunfähiger auf den ehelichen Bereich * Gerichtsverfassungsgesetz/Einfügung eines § 171b GVG: Ergänzung der Vorschriften über den Ausschluß der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung zur Verbesserung des Schutzes der Intimsphäre von Zeuginnen * Zeuge/Einführung eines § 171b GVG: Ergänzung der Vorschriften über den Ausschluß der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung zur Verbesserung des Schutzes der Intimsphäre von Zeuginnen * Frauenpolitik