... Strafrechtsänderungsgesetz (... StrÄndG) (G-SIG: 09020174)
<strong>Inhalt:</strong> Änderung des § 303 Abs. 3 StGB zur Ermöglichung einer Strafverfolgung ohne Antrag, wenn die Strafverfolgungsbehörde wegen besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Durch vermehrt eingeleitete Strafverfahren ohne Antrag kann es zu Mehraufwendungen in den Länderhaushalten kommen. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Strafgesetzbuch * Sachbeschädigung