... Strafrechtsänderungsgesetz - Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien (... StrÄndG)
Einführung eines Straftatbestandes Genitalverstümmelung, Mindestfreiheitsstrafe zwei Jahre, Beginn der Verjährungsfrist mit Volljährigkeit des Opfers und Aufnahme in den Auslandstatenkatalog, Anpassung der Strafprozessregelungen betr. Berechtigung zur Nebenklage sowie Bestellung eines Rechtsbeistandes;<br /> Änderung §§ 5, 78b und 227 sowie Einfügung § 226a Strafgesetzbuch und Änderung §§ 395 und 397a Strafprozessordnung<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA C178 sowie C075 und C155