... Strafrechtsänderungsgesetz - Stärkung der nachträglichen Sicherungsverwahrung - (... StrÄndG) (G-SIG: 16019139)
<strong>Bezug:</strong> Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung vom 23.7.2004, BGBl I, Nr. 39 S. 1838 (s. GESTA 15. WP 1-C86) <br /> Siehe auch C009, C028 und C043 <p><strong>Inhalt:</strong> Ermöglichung der Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung für Straftäter, die bisher erst eine gravierende Straftat begangen haben, sowie der nachträglichen Sicherungsverwahrung für in Haft befindliche Straftäter;<br /> Änderung § 66b Strafgesetzbuch und § 106 Jugendgerichtsgesetz<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten, bei den Ländern entstehen Mehrkosten im Vollzug.</p> <p><span style="font-weight: bold">Änderungen durch BR-Beschluss:</span> Titeländerung (eingebracht als: Strafrechtsänderungsgesetz - Stärkung der nachträglichen Sicherungsverwahrung); Gleichstellung von Heranwachsenden in Bezug auf die Sicherungsverwahrung mit Erwachsenen; Änderung § 108 Jugendgerichtsgesetz, § 275a Strafprozessordnung und §§ 74f und 120a Gerichtsverfassungsgesetz.<br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten, bei den Ländern entstehen Mehrkosten im Vollzug.</p> <p><strong>Nebenschlagwörter:</strong> Strafgesetzbuch/Änderung § 66b StGB betr. Sicherungsverwahrung * Jugendgerichtsgesetz/Änderung §§ 106 und 108 JGG betr. Sicherungsverwahrung * Strafprozessordnung/Änderung § 275a StPO betr. Sicherungsverwahrung * Gerichtsverfassungsgesetz/Änderung §§ 74f und 120a GVG betr. Sicherungsverwahrung * Heranwachsender/Gleichstellung Heranwachsender bei der Sicherungsverwahrung mit Erwachsenen</p>