Strafrechtsänderungsgesetz - Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Cyberkriminalität
Verbesserung des Schutzes digitaler Daten und informationstechnischer Systeme als Grundlage der modernen Informationsgesellschaft: Verschärfung von Strafandrohungen, Einführung von Versuchsstrafbarkeiten sowie von Strafzumessungsregeln für besonders schwere Fälle, Qualifikationstatbestände und erfolgsqualifizierte Tatbestände mit erhöhter Strafandrohung, Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse durch Ergänzung der Straftatenkataloge und damit der Anwendbarkeit von Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung und Verkehrsdatenerhebung;<br /> Änderung §§ 202a bis 202d, 205, 303a und 303b Strafgesetzbuch sowie §§ 100a, 100b und 100g Strafprozessordnung<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA C081