Strafrechtsänderungsgesetz - Gesetz zur effektiveren Verfolgung der Computerkriminalität
Verbesserung des Schutzes digitaler Daten und informationstechnischer Systeme als Grundlage der modernen Informationsgesellschaft durch Neujustierung von Freiheit und Sicherheit: Einführung von Strafzumessungsregeln für besonders schwere Fälle, Qualifikationstatbestände und erfolgsqualifizierte Tatbestände mit erhöhter Strafandrohung, Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse durch Ergänzung des Straftatenkatalogs und damit der Anwendbarkeit der Telekommunikationsüberwachung;<br /> Änderung §§ 202a bis 202d, 205 und 303b Strafgesetzbuch sowie § 100a Strafprozessordnung<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA C074