... Strafrechtsänderungsgesetz - Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung
Einführung eines Straftatbestandes der Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern aller deutschen Gebietskörperschaften sowie ausländischer Gesetzgebungsorgane und europäischer und internationaler Organisationen, Klarstellung betr. rechtswidriger Vorteil, Entzug des Wahlrechtes als zulässige Nebenfolge, Aufnahme in den Katalog betr. Geldwäsche; Gleichstellung von Mannschaftsdienstgraden mit Amtsträgern betr. Vorteilsnahme;<br /> Änderung §§ 108d und 261 sowie Neufassung § 108e Strafgesetzbuch und Änderung § 48 Wehrstrafgesetz<br /> <br /> Bezug: Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 9. Mai 2006 und vom 12. Juli 2006 betr. Bestechlichkeit und Vorteilsannahme bei kommunalen Mandatsträgern (5 StR 435/05 bzw. 2 StR 557/05))<br /> Vertragsgesetze s. GESTA XC004 (Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption) und XC012 (Strafrechtsübereinkommen des Europarates über Korruption)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Ausweitung auf gewählte Gremien für Verwaltungseinheiten aus Teilgebieten eines Landes oder einer kommunalen Gebietskörperschaft, Zuweisung der erstinstanzlichen Zuständigkeit an die Oberlandesgerichte; Einschränkung von Grundrechten betr. Fernmeldegeheimnis;<br /> Zusätzliche Änderung § 5, erneute Änderung § 108d sowie Änderung § 108e Strafgesetzbuch, zusätzliche Änderung §§ 24, 74c und 142a und Einfügung § 120b Gerichtsverfassungsgesetz sowie zusätzliche Änderung §§ 100a, 121, 169 und 172 Strafprozessordnung