... Strafrechtsänderungsgesetz - Erweiterter Verfall - (... StrÄndG) (G-SIG: 11020511)
<strong>Bezug:</strong> Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit des Eigentumsverlustes als Nebenfolge einer strafrechtlichen Verurteilung (BVerfGE 22, 387, 422) und zur Unschuldsvermutung (BVerfGE 74, 358, 371) Siehe auch C69, C81 und C99 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Verbesserung der Abschöpfung von Gewinnen aus Betäubungsmittelstraftaten: Verfall von Vermögensgegenständen des Täters auch dann, wenn sich trotz notwendiger Ermittlungsanstrengungen nicht feststellen läßt, daß der betreffende Gegenstand durch eine bestimmte Betäubungsmittelstraftat erlangt worden ist, die Umstände jedoch die Annahme rechtfertigen, daß der Gegenstand aus rechtswidrigen Taten erlangt worden ist; Einfügung eines neuen § 74d StGB, Änderung des § 74e (alter § 74d) und des § 76 StGB, Änderung des § 33 Betäubungsmittelgesetz und des § 8 Wirtschaftsstrafgesetz 1954. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Strafgesetzbuch/Einfügung eines neuen § 74d, Änd. § 74e und 76 StGB betr. Drogenkriminalität * Betäubungsmittelgesetz/Änd. § 33 BtMG betr. Verfall von Vermögensgegenständen * Wirtschaftsstrafgesetz/Änd. § 8 WiStG 1954 betr. Verfall von Vermögensgegenständen * Rauschgiftkriminalität/Verfall von Vermögensgegenständen aus Betäubungsmittelstraftaten * Vermögenstrafe/Verfall von Vermögensgegenständen aus Betäubungsmittelstraftaten