... Strafrechtsänderungsgesetz betreffend den Wohnungseinbruchdiebstahl (... StrÄndG)
Anpassung des Strafrahmens an den besonderen Unrechtsgehalt: Wiederherstellung der Rechtslage vor November 2011 durch Beschränkung des minder schweren Falles auf Diebstahl mit Waffen und Bandendiebstahl unter Ausschluss des Wohnungseinbruchs, Zulassung der Telekommunikationsüberwachung durch Aufnahme in den TKÜ-Katalog schwerer Straftaten; Einschränkung von Grundrechten betr. Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis;<br /> Änderung § 244 und Neufassung § 244a Strafgesetzbuch sowie Änderung § 100a Strafprozessordnung<br /> <br /> Bezug: 44. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, GESTA 17. WP C056<br /> Siehe auch C169/C171