... Strafrechtsänderungsgesetz - Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten - (... StrÄndG)
Einführung eines Straftatbestandes der Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern und Mandatsbewerbern aller deutschen Gebietskörperschaften sowie ausländischer Gesetzgebungsorgane und europäischer und internationaler Organisationen, Klarstellung betr. rechtswidriger Vorteil, Entzug des Wahlrechtes als zulässige Nebenfolge;<br /> Neufassung § 108e StGB<br /> <br /> Mehrkosten können den Bundesländern nur im Rahmen möglicher vermehrter Strafverfahren entstehen.<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 9. Mai 2006 betr. Bestechlichkeit und Vorteilsannahme eines Stadtrates (5 StR 453/05)<br /> Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption und Strafrechtsübereinkommen des Europarates über Korruption<br /> Unveränderte Wiedervorlage siehe BT-Drs 17/5933 GESTA 17. WP C084<br /> Siehe auch C152