Strafrechtsänderungsgesetz - Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung
Einführung eines Straftatbestandes der Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern aller deutschen Gebietskörperschaften sowie ausländischer Gesetzgebungsorgane und europäischer und internationaler Organisationen, Klarstellung betr. rechtswidriger Vorteil, Entzug des Wahlrechtes als zulässige Nebenfolge;<br /> Neufassung § 108e StGB<br /> <br /> Bezug: Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 9. Mai 2006 und vom 12. Juli 2006 betr. Bestechlichkeit und Vorteilsannahme bei kommunalen Mandatsträgern (5 StR 435/05 bzw. 2 StR 557/05)<br /> Siehe auch GESTA C106 sowie C036 und C084