... Strafrechtsänderungsgesetz - Ausweitung und Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung
Neufassung des Straftatbestands der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern: Streichung des Merkmals "im Auftrag oder auf Weisung", Festhalten am Erfordernis einer Unrechtsvereinbarung, Einbeziehung nachträglicher Zuwendungen für bereits vorgenommene Handlungen bzw. Unterlassungen, Hochstufung zum Verbrechen durch Erhöhung des Strafrahmens auf mind. 1 bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe, Einführung eines minder schweren Falles;<br /> Änderung § 108e Strafgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage siehe BT-Drs 20/2777 20. WP C032