... Strafrechtsänderungsgesetz - Ausweitung und Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung
Neuregelung des Straftatbestands der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern: Ausweitung der Strafbarkeit auf Tätigkeiten außerhalb der durch das Mandat begründeten Zuständigkeiten, Streichung des Merkmals "im Auftrag oder auf Weisung" und Einfügung des Alternativtatbestandsmerkmals "oder unter Ausnutzung seiner durch das Mandat erlangten Autorität oder Position", Festhalten am Erfordernis einer Unrechtsvereinbarung;<br /> Änderung § 108e Strafgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf Drs 19/27776 (GESTA 19. WP C218) in geänderter Fassung