... Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 44, 69b StGB - (... StrÄndG) (G-SIG: 12020467)
<strong>Bezug:</strong> Art. 42 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung der §§ 44 und 69b Strafgesetzbuch: Möglichkeit der Einziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis bzw. Anordnung eines Fahrverbots bei ausländischen Fahrerlaubnisinhabern für Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen wurden. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Strafgesetzbuch/Änderung der §§ 44 und 69b StGB betr. Einziehung ausländischer Fahrerlaubnisse * Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge/ Änderung der §§ 44 und 69b StGB betr. Einziehung ausländischer Fahrerlaubnisse