... Strafrechtsänderungsgesetz - § 201a StGB (... StrÄndG) (G-SIG: 15019356)
<b>Bezug:</b> Ergebnis der Öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages vom 24. September 2003 Siehe auch C022, C024 und C025 <br><br><b>Inhalt:</b> Einführung § 201a Strafgesetzbuch: Strafbarkeit der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Eventuelle Kosten können nicht geschätzt werden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Persönlicher Lebensbereich/Strafbarkeit der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen * Straftat/ Strafbarkeit der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen